AGB

Offerten und Bestätigungen

Mel B. beratet Sie gerne im Rahmen eines persoönlichen Gespräches, am Telefon oder per Mail. Gerne unterbreitet Mel B. Catering Ihnen auf Anfrage eine individuelle Offerte für Ihren Anlass. Mit der schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Kunden auch via Mail gilt der Auftrag als erteilt

Konditionen

Rahmenbedingungen

Materialmieten werden weiterverrechnet
Die definitive Teilnehmerzahl ist bis spätestens 7 Arbeitstage vor dem Anlass mitzuteilen
Transporte Stadt Zürich pauschal CHF 120.–, sonst je nach Km-Aufwand verrechnet
Die benötigte Zeit für die Menü-Besprechung wird Ihnen nicht verrechnet.

Stundenansätze

Eventmangement CHF 120.–
Chef de Cuisine CHF 100.–
Koch/Köchin CHF 65.–
Serviceangestellte CHF 45.–
ab Mitternacht Zuschlag von 25% pro Stunde

Zahlungsbedingungen

50% des Auftragsvolumen sind bis 7 Tage vor dem Event bereits zu entrichten. Die Restzahlung des Auftrages wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Zahlungsfrist

Unsere Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug.

Allgemeines

Mel B. ist Anbieterin von Catering und den dazugehörenden Dienstleistungen. Mel B. Catering liefert dem Kunden Speisen und Getränke bester Qualität mit dem dazugehörenden Material und Personal an den vom Kunden gewünschten Ort. Mel B. wenn nichts anderes vereinbart wird nimmt alle Speisen und Getränke wieder mit. Getränke werden pro angefangene Flasche verrechnet.

Veranstalter

Mel B. Catering ist Lieferant für die in der Offerte vereinbarten Speisen, Getränke und Dienstleistungen. Der Kunde ist Veranstalter und für den Anlass verantwortlich. Mel B. ist berechtigt und verpflichtet, das für die Leistungserbringung nötige Personal zu engagieren.

Vorzeitige Kündigung

Der Kunde ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Trifft die Kündigung 15 Tage vor dem vereinbarten Leistungsdatum bei Mel B. Catering ein, so schuldet der Kunde eine Entschädigung von 50% des gesamten Auftragswertes. Trifft die Kündigung 7 Tage vor dem Leistungsdatum ein, wird 75% des Auftragswertes verrechnet. Bei Kündigungen am Vortag oder am Tag des Anlasses des Leistungsdatums ist der Kunde verpflichtet 100% des Auftragwertes zu entrichten.

Haftung

Mel B. Catering kann nicht für den korrekten Ablauf und das Gelingen des Anlasses verantwortlich gemacht werden. Der Kunde ist Veranstalter und hat sich um entsprechende Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden zu bemühen. Er hält Mel B. Catering zivil- und strafrechtlich vollumfänglich schadlos. Für Schäden welche Mel B. zu verantworten hat haftet Mel B. kumulativ höchstens bis zum Auftragswert und nur bei grober Fahrlässigkeit. Folgeschäden sind von dieser Haftung ausdrücklich ausgenommen.

Es gilt das Schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 2017

Mel B. Catering kann jederzeit einseitig die Geschäftsbedingungen ändern. Diese sind jeweils in der letztgültigen Version auf www.mel-b.ch abrufbar.

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